Für welche Objekte?
Für Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbeobjekte mit wiederkehrendem Abstimmungsbedarf rund um Gebäudetechnik.
Leistung 04
Technische Objektbetreuung in München: WDG hilft, Anlagen, Wartungsbedarf und erforderliche Facharbeiten im Blick zu behalten.
Technische Instandhaltung braucht klare Informationen über Anlagen, Zuständigkeiten und Termine. Wir unterstützen bei den vereinbarten organisatorischen und operativen Aufgaben rund um Ihr Objekt. Eine Anlagenübersicht mit vorhandenen Wartungsverträgen macht sichtbar, wo Unterstützung benötigt wird und welche Aufgaben bereits vergeben sind.
Bei einer Störungsmeldung helfen die betroffene Anlage, der Standort, die beobachtete Abweichung und vorhandene Unterlagen. Erfassung und Weitergabe einer Meldung, Koordination eines Fachbetriebs und die eigentliche technische Ausführung sind unterschiedliche Aufgaben. Legen Sie fest, welche davon zum Auftrag gehören und wer weitere Arbeiten freigibt.
Spezielle Prüfungen und Facharbeiten werden nur durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe ausgeführt oder mit diesen abgestimmt. Organisatorische Unterstützung bei Wartungsnachweisen ist kein eigener Prüf- oder Zertifizierungsnachweis. Zuständigkeit, Termine und Ablage der Unterlagen sollten objektbezogen vereinbart werden.
Für Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbeobjekte mit wiederkehrendem Abstimmungsbedarf rund um Gebäudetechnik.
Für die Anfrage helfen eine Anlagenliste, bekannte Störungen, vorhandene Wartungsnachweise und bestehende Verträge mit Fachbetrieben. Nennen Sie Ansprechpartner, Zugänge und die Aufgaben, bei denen Unterstützung benötigt wird. Gewünschte Zuständigkeiten und Freigaben werden vor dem Auftrag abgestimmt.
Der Umfang hängt von Anlagen, Objektgröße, vereinbarten Aufgaben, Dringlichkeit sowie notwendigen Fach- und Materialleistungen ab. Prüfen Sie, welche organisatorischen Leistungen enthalten sind und welche Facharbeiten oder Materialien separat beauftragt werden müssen.
Erforderliche Fachprüfungen und Spezialarbeiten werden mit entsprechend qualifizierten Fachbetrieben abgestimmt oder von ihnen ausgeführt.
Beschreiben Sie Anlagen, Wartungsstand, bekannte Störungen und die Aufgaben, bei denen Unterstützung benötigt wird. Vorhandene Wartungsverträge und Nachweise helfen, Zuständigkeiten abzugrenzen.
Das hängt von der Aufgabe und den erforderlichen Qualifikationen ab. Die Weitergabe einer Störungsmeldung oder die Koordination eines Fachbetriebs bedeutet nicht automatisch, dass WDG jede technische Arbeit selbst ausführt.
Klären Sie, welche Unterlagen benötigt werden, wer sie bereitstellt und wo sie abgelegt werden sollen. Unterstützung bei der Dokumentation erfolgt im vereinbarten Umfang; fachliche Nachweise stammen vom jeweils zuständigen Betrieb.
„Technische Objektbetreuung schafft Klarheit über Aufgaben, Zuständigkeiten und nächste Schritte.“
Wir klären die Anforderungen Ihres Objekts und den gewünschten Umfang. Für Objekte außerhalb Münchens prüfen wir die Einsatzmöglichkeit im Einzelfall.
Zur Anfrage
Wir sind hier, um Instandhaltung für Gebäude neu zu definieren.
Ob Anfrage zu einem Objekt, Bewerbung oder allgemeines Anliegen – schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.